Friedrich Becker, Rechtsanwalt und Notar a. D. 

(vormals Sozietät Friedrich Becker & Thomas Jakobs) 

Tätigkeiten und Aufgaben eines Rechtsanwalts



Manchmal sind Streitigkeiten, die kompliziert aussehen, in rechtlicher Sicht eher einfach. –

Es geht aber auch umgekehrt – einfach aussehende Fälle gestalten sich schwierig, weil eine umstrittene rechtliche Frage dahinter steht. Hier wird geholfen, Erfolgsaussichten abzuschätzen.



Aber bitte denken Sie daran „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“; sogar, wenn ein Rechtsanwalt an Ihrer Seite steht!



Durch anwaltliche Beratung kann der Mandant die Umstände seines Falles verstehen; so kann er beispielsweise vor Unterzeichnung von Verträgen oder anderen rechtlich wichtigen Schriftstücken, Unannehmlichkeiten vermeiden.

Im Übrigen haben nur Anwälte die Möglichkeit, Einsicht in staatsanwaltschaftliche Akten zu bekommen; dieses kann wichtig sein, wenn Sie beispielsweise Geschädigter einer Straftat oder eines Unfalls geworden sind. Bei anderen Auskünften (z. B. Handels- und Melderegister oder Grundbuchamt etc) sind Rechtsanwälte behilflich.

Natürlich müssen Sie in besonders einfach gelagerten Fällen nicht unbedingt einen Rechtsanwalt beauftragen; manchmal stecken allerdings die Probleme im Detail, wie oben bereits erwähnt.

Des weiteren dürfen Sie als Privatperson nicht vor jedem Gericht auftreten; vor Landgerichten und höheren Instanzen beispielsweise herrscht Anwaltszwang.


Anwaltliche Tätigkeiten umfassen grundsätzlich ein breites Spektrum.
Für solche Angelegenheiten steht Rechtsanwalt Becker nur eingeschränkt zur Verfügung. Für Terminswahrnehmungen in gerichtlichen Verfahren steht er nicht zur Verfügung, zumindest nicht persönlich.

Tragen Sie Ihr Anliegen vor; über Annahme oder Ablehnung des Mandats wird im Einzelfall entschieden.


Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
• Fachanwaltsordnung (FAO)

• Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Union
• Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) www.brak.de