Friedrich Becker, Rechtsanwalt und Notar a. D. 

(vormals Sozietät Friedrich Becker & Thomas Jakobs) 

Als Notar a. D.

bietet Rechtsanwalt Friedrich Becker Beratung und Entwurfstätigkeit in Angelegenheiten, in denen typischerweise Notare angesprochen werden.


 

     
Notare leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittler zwischen den Interessen der Parteien. Notare sind damit "friedfertige" Juristen. Sie sind - anders als Rechtsanwälte - nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteiligten. Auch ist es nicht Aufgabe der Notare, Streitigkeiten und sonstige Sachverhalte autoritär zu entscheiden. Insoweit unterscheiden sie sich von den Richtern. Notare bieten den Beteiligten lediglich Rat und Mitwirkung im Sinne einer Dienstleistung an.
      
Die häufigsten Beratungsthemen des Rechtsanwalts und Notars a. D. Friedrich Becker sind die Gestaltung von:
      
- Testamenten und Erbverträgen

- Schenkungs- und Übertragungsverträgen

- Hofes- und Betriebsübergaben

- Eheverträgen

- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen



      
      
Für Notare gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
      
• Bundesnotarordnung (BNotO)     
• Beurkundungsgesetz (BeurkG) 

• Richtlinien der Notarkammern (RiNotKa)     
• Dienstordnung für Notare (DONot)

• Europäischer Kodex des notariellen Standesrechts     
• Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
      
Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer (BNotK) www.bnotk.de